Wichtige Informationen für Abeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitsrecht erfordert schnelles Handeln !

Im Arbeitsrecht ist es besonders wichtig, schnell zu handeln. Hier sind in vielen Fällen kurze Fristen zu beachten!
Daher sollten Sie keine Zeit verlieren und sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten lassen. 

Möchte sich nämlich beispielsweise der Arbeitnehmer  gegen die Kündigung durch den Arbeitgeber wehren, so muss er grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen nachdem er die Kündigung erhalten hat, Klage erheben (sog. Kündigungsschutzklage). Versäumt er diese Frist, ist der Arbeitsplatz meist verloren. Nur in wenigen Ausnahmefällen können Kündigungsschutzklagen auch nach der Drei-Wochen-Frist noch zugelassen werden - so zum Beispiel wenn der Arbeitgeber nicht schriftlich gekündigt hat. Ist die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage erst einmal versäumt, ist nicht nur der Arbeitsplatz verloren, sondern auch die Möglichkeit eine Abfindung mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Daher gilt: Auch wenn Sie den Arbeitsplatz eigentlich gar nicht mehr behalten wollen, aber die Chance auf eine Abfindung wahren möchten, sollten Sie unbedingt die kurze Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage beachten. Eine Abfindung erhalten Sie nämlich oftmals erst über diesen Umweg. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier oder unter dem Menuepunkt "Abfindung".

Aber auch dem Arbeitgeber kann ein zögerliches Handeln schnell zum Nachteil gereichen. Ergibt sich für ihn etwa die Möglichkeit einen ungeliebten Angestellten aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu entlassen, so muss das schnell geschehen. Die fristlose Kündigung ist nämlich nur innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des  besonderen Kündigungsgrundes zulässig. Ansonsten ist es zu spät. Besteht im Betrieb des Arbeitgebers ein Betriebsrat, so ergeben sich auch hieraus für den Arbeitgeber kurze Fristen (Anhörung) die es zu beachten gilt. Daher gilt im Arbeitsrecht insbesondere:

kurze Fristen im Auge behalten !
bei Unsicherheiten besser sofort einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen !
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