Laser, Radar, Blitzer und andere böse Überraschungen

Wo gemessen wird, entstehen Fehler. Diese möglichen Messfehler auzuspüren ist unter anderem Aufgabe des Rechtsanwalts. Immer wieder kommt es vor, dass Messeinrichtungen durch die Polizei oder Ordnungsbehörden falsch bedient werden oder die Messung aufgrund technischer Fehler angreifbar ist. Auch kommt es vor, das Eichungen nach Reparaturen etc. nicht vorgenommen werden, oder die Reflexion eines anderen Fahrzeuges die Messeinrichtung falsch auslösen lässt. Der im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwalt hilft Ihnen diese mögliche Fehlerquellen zu finden. Neben dem erforderlichen Fachwissen hat er das Recht zur Akteneinsicht und kann dementsprechend genau prüfen. Bietet die Messung Ansatzpunkte für Unstimmigkeiten, kann ein technischer Verkehrs-sachverständiger untersuchen, inwiefern der Messfehler die Messung zum Nachteil des Betroffenen beeinflusst hat. Unter Umständen ist die Messung sogar unverwertbar.


 

Messfehler?

Wie Sie sich richtig verhalten, wenn Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, lesen Sie hier: "Bußgeldverfahren".

Egal ob Laser-, Radar-,  Lichtschrankenmessung, Video-überwachung, oder Schätzung. Bedienfehler oder technische Fehler sind nicht grundsätzlich auszuschließen. Immer wieder kommt es vor, dass Bußgeldbescheide auf unverwertbare Messungen gestützt werden. In dem Vertrauen darauf, dass dies dem Betroffenen schon nicht auffallen werde, wird der entsprechende Fahrer/Halter mit dem Tatvorwurf konfrontiert. Dieser merkt alleine oft gar nicht, dass mit der Messung etwas faul war.

Sind die Anforderungen der PTB (Physikalisch-Technische-Bundesanstalt) an die Einhaltung der Messvorschriften nicht erfüllt, dann ist die Messung im standardisierten Meßverfahren nicht verwertbar. Ein Gutachter muss dann im Einzelfall prüfen ob, und in wie weit die Messung verwertbar ist. 

Vertrauen Sie nicht in jedem Fall auf die Richtigkeit der Messung. Bei Zweifeln oder spätestens wenn es um Ihren Führerschein geht, sollten Sie die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Oftmals gute Verteidigungsmöglichkeiten bei Rotlichtverstößen (Ampelblitzern):

Wurden Sie beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt, so droht Ihnen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (ab 1 Sek. Rotlicht) neben Geldbuße und Punkten auch ein Fahrverbot von 1 Monat. Insbesondere bei festinstallierten Ampelblitzern bieten sich dem im Verkehrsrecht tätigen Verteidiger aber nach Akteneinsicht oftmals Möglichkeiten den qualifizierten Rotlichtverstoß anzugreifen. Gelingt dies, dann kommt der Betroffene  in der Regel um ein Fahrverbot herum.

Aber auch in anderen Fällen des behaupteten oder festgestellten Rotlichtverstoßes bieten sich dem kundigen Rechtsanwalt durchaus Möglichkeiten ein drohendes Fahrverbot abzuwenden. Lassen Sie sich am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch darüber informieren, ob und inwiefern in Ihrem Fall eine Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot in Betracht kommt. Ihr Anwalt berät Sie gerne.

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