Der Führerschein ist für viele Menschen lebenswichtige Existenzgrundlage. Er wird auf Antrag nach bestandener theroretischer und praktischer Fahrprüfung durch die zuständige Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) erteilt. Ebenso kann dem Fahrer der Führerschein aber auch bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen wieder entzogen werden. Das geschieht in der Regel immer dann, wenn die Führerscheinstelle Zweifel an der körperlichen oder charakterlichen Fahreignung des betroffenen Fahrzeugführers hat und dieser die Zweifel nicht ausräumen kann. Zweifel entstehen in der Regel bei der Fahrerlaubnisbehörde durch Anzeigen Dritter oder die Mitteilung bestimmter Verkehrsvergehen, bzw. Verkehrsstraftaten. Um die so entstandenen Zweifel auszuräumen, verlangt die Führerscheinstelle in der Regel vom Fahrer die Vorlage eines positiven MPU Gutachtens (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, früher despektierlich "Idiotentest" genannt). Legt der Fahrerlaubnisinhaber die positive MPU-Bescheinigung nicht fristgerecht vor, dann sieht die Behörde hierin eine Bestätigung der angemeldeten Zweifel an der Fahreignung und entzieht dem Fahrerlaubnisinhaber die Fahrerlaubnis.
Unabhängig davon kann dem Fahrer die Fahrerlaubnis aber auch im Rahmen eines Strafverfahrens durch Urteil nach § 69 StGB entzogen werden. Das ist in der Regel der Fall, wenn eine Verurteilung wegen:
- § 316 StGB - Trunkenheit im Straßenverkehr
- § 142 StGB - unerlaubten Entfernens vom Unfallort mit Verletzung/Todesfolge oder bedeutendem Sachschaden
- § 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs
- § 323a StGB - Begehung einer der oben stehenden Taten im Vollrausch
erfolgt. Gleichzeitig wird in diesen Fällen häufig eine Sperre (Sperrfrist) zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach
§ 69a StGB verhängt. Im Rahmen des Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis fordert die Führerscheinstelle in vielen Fällen die Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens.
Was ist die MPU?
Bei der MPU handelt es sich um eine Begutachtung der Fahreignung im Rahmen einer verkehrsmedizinischen und verkehrspychologischen Untersuchung. Eine positive MPU beinhaltet die positive Prognose des Verkehrsmediziners und des Verkehrspsychologen bezogen auf die Einstellungs- und Verhaltensweise des Fahrers. Ein positives Gutachten ist geeignet die angemeldeten Zweifel der Führerscheinstelle auszuräumen.
In welchen Fällen ordnet die Führerscheinstelle normalerweise die Beibringung eines MPU-Gutachtens an?
Wenn der Fahrer einen Punktestand von 18 Punkten in Flensburg angesammelt hat, er mit mindestens 1,6 ‰ Blutalkohol im Straßenverkehr erwischt wurde (Fahradfahren reicht hierfür aus), er wiederholt mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist, altersbedingte Ausfallerscheinung zeigt, oder z.B. unter Drogeneinfluß gefahren ist, dann muss er mit der Anordnung der Beibringung eines MPU-Gutachtens rechnen. Kommt er der behördlichen Aufforderung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen, bzw. dem Antrag auf Neuerteilung/Wiedererteilung nicht entsprochen.
Was kann ich tun, wenn in meinem Fall die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommt?
Schalten Sie so früh wie möglich einen Rechtsanwalt ein. Dieser wird die führerscheinrechtlichen Problematiken erkennen und eine entsprechende Strategie für Sie ausarbeiten.