wichtige Informationen für Fahranfänger

Gerade erst haben Sie sich durch die theretische Prüfung gekämpft und den Schweiß der praktischen Prüfung weggewischt, und schon gilt es während der folgenden 2 Jahre besonders aufzupassen. Die Fahrerlaubnis auf Probe ist nämlich der ständigen Gefahr der Entziehung ausgesetzt. Zumindest droht in vielen Fällen die Anordnung der Teilnahme an einer Nachschulung (Aufbauseminar). Sollte Ihnen ein punktebewährter Verstoß vorgeworfen werden, dann sollten Sie umgehend einen im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Unter Umständen können Sie so die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder den Verlust des Führerscheins vermeiden. Damit Sie nach Möglichkeit gar nicht erst in solche Situation geraten, sollten Sie die nachfolgenden Punkte vorher beachten:


Alkohol- und Drogenverbot für Fahranfänger unter 21 und Probeführerscheininhaber:

Für Fahranfänger unter 21 Jahren, sowie für Fahrerinnen und Fahrer während der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 ‰ Grenze).  Wer  also Alkohol und/oder Drogen konsumiert hat und:

  • unter 21 Jahre alt ist (unabhängig davon, ob er sich noch in der Probezeit befindet oder nicht),
  • oder älter ist als 21 Jahre, sich aber noch innerhalb der 2-jährigen Probezeit befindet,
  • oder sich in einer erneuten oder verlängerten Probezeit befindet,  

darf kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen. Halten Sie sich nicht hieran drohen Ihnen die Verhängung eines Bußgeldes, Punkte in Flensburg, die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.

Unabhängig davon droht generell ab 0,5 ‰ ein Bußgeld und Fahrverbot, sowie ab 0,3 ‰ eine Strafbarkeit nach § 316 StGB mit Verhängung einer Geldstrafe, der Entziehung der Fahrerlaubnis und einer Sperrzeit).

 

Wie soll ich mich verhalten, wenn mir Alkohol am Steuer vorgeworfen wird?

Wie Sie sich am besten verhalten, wenn ein Alkohol-/Drogenvorwurf gegen Sie erhoben wird, lesen Sie hier:

Sagen Sie vor allem nichts ohne Ihren Anwalt!

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Punkte in Flensburg vermeiden:

Grundsätzlich ist jeder Fahrer gut beraten, Punkteeintragungen ins Verkehrszentralregister in Flensburg zu vermeiden. In besonderem Maße gilt dies aber für Fahranfänger mit der Fahrerlaubnis auf Probe. Während der Probezeit (2 Jahre) müssen Fahranfänger grundsätzlich bereits bei einem Verstoß der Kategorie A (Verkehrsstraftaten, Bußgelder ab 60,- €: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Trunkenheit, Drogen) oder 2 Verstößen der Kategorie B auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilnehmen. Die Nachschulung ist für den Betroffenen Fahrer in der Regel mit hohen Kosten und einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Sollte Ihnen daher der Verstoß gegen Straßenverkehrsvorschriften vorgeworfen werden, sollten Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen und sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Hier ist es besonders wichtig, darauf hinzuwirken, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird, oder zumindest die Geldbuße auf unter 60,- € reduziert wird. Dann bleiben Sie punktefrei und müssen in der Regel nicht an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilnehmen.

Wie soll ich mich verhalten, wenn mir ein Verstoß gegen Straßenverkehrsvorschriften vorgeworfen wird?

Wie Sie sich am besten verhalten, wenn Ihnen ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt wird, erfahren Sie hier:

Sagen Sie auch hier nichts ohne Ihren Anwalt!

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