VW-Diesel-Abgasskandal. Als Rechtsanwalt kämpfe ich bundesweit für Ihr Recht auf Schadensersatz und Rückgabe!

Jetzt Ansprüche sichern und Rückgaberecht einfordern!

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Dieselgate - Abgasskandal - VW Skandal - VW Abgasaffäre - Schummeldiesel, der Schrecken vieler Dieseleigentümer hat viele Namen

Der Dieselskandal ist auch im Jahr 2018 noch in aller Munde. Betroffene Dieselfahrzeuge haben massiv an Wert verloren. Geschädigt sind die gutgläubigen Kunden. Die Fahrzeugpreise für Diesel auf dem Gebrauchtwagenmarkt rutschten seit Bekanntwerden des Abgasskandals tief in den Keller. Teilweise gelten betroffene Fahrzeuge unter wirtschaftlichen Kriterien als unverkäuflich. Gebrauchtwagenhändler lehnen den Ankauf ab oder sind zum Ankauf nur unter massiven Preisabschlägen bereit. Der Volkswagenkonzern weigert sich die von ihm in Verkehr gebrachten Schummeldiesel zurück zu nehmen. Der Käufer wird mit seinem Schaden allein gelassen. Politik und Hersteller schauen hierzulande zu. Wehren Sie sich dagegen und machen Sie Ihren Rückgabeanspruch jetzt mit Hilfe eines Rechtsanwalts geltend.

Immer mehr Gerichte bestätigen, dass betroffene Fahrzeugeigentümer ihre Fahrzeuge an VW zurückgeben dürfen und VW Schadensersatz zahlen muss

VW bietet die Rücknahme und Schadensersatzzahlung aber hierzulande nicht freiwillig an. Dazu müssen die Kunden nach abgelehnter Rückgabe und Schadensersatzbegehren erst Klage erheben. Für die ersten Geschädigten im Abgasskandal hat sich dieser Weg bereits als richtig erwiesen. So konnten sich bereits zahlreiche Dieselfahrer auf die Hilfe der Gerichte verlassen. Die ersten Urteile, mit denen die Volkswagen AG aufgrund der Abgasmanipulation zur Rücknahme der Fahrzeuge und Zahlung von Schadensersatz an die Dieseleigentümer verurteilt wurde, sind bereits in der Welt.

Softwaremanipulation Diesel

Betroffen sind Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 EU5

Für folgende Modelle gibt es schon stattgebende Urteile:

VW Golf GTD 2.0 TDI, VW Tiguan Lounge BM 2.0 TDI, VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI Bluemotion,VW Amarok, Audi A6 Avant 2.0 TDI, Audi Q3 2.0 TDI, Audi A3 Sportback 2.0 TDI, VW Passat 2.0 TDI, Seat Leon Style Copa 2.0 TDI CR, VW Golf Highline 1.6 TDI, VW Passat CC, Audi A4 2.0 TDI, Audi A6 2.0 TDI, Audi A4 Avant 2.0 TDI, VW Eos 2.0 TDI, Skoda Yeti 2.0 TDI Green Tec, VW Golf Variant 2.0 TDI, Audi Q5 2.0 TDI, VW Caddy Maxi 1.6 TDI, Audi A4 2.0 TDI, VW Touran 1.6 TDI Comfortline, VW Touran Comfortline Bluemotion 2.0 TDI und viele mehr...

Die Aufzählung ist nicht abschließend - Lassen Sie Ihren Schadensersatzanspruch jetzt kostenlos hier durch einen Rechtsanwalt prüfen!

Einfache und großzügige Entschädigungen bislang nur für US Kunden

Das es im Abgasskandal auch anders geht, zeigt Volkswagen leider bislang nur in den USA. Dort läuft der Rückruf bereits auf Hochtouren. VW zahlt dort neben milliardenschweren Entschädigungen an U.S. Behörden vor allem den betroffenen Kunden satte Entschädigungen. Auch eine Rückgabe betroffener Fahrzeuge trotz Entschädigung ist dort offenbar kein Problem. Das geht aus einem Bericht des Handelsblatts vom 13.03.2018 unter Bezugnahme auf einen Kontrollbericht aus den USA hervor. „Volkswagen setzt das Entschädigungsprogramm effektiv und effizient um." heißt es in dem Kontrollbericht. „Nur selten beschwerten sich amerikanische Autofahrer wegen schleppender Bearbeitung ihrer Schadensersatzanträge."

Die durchschnittliche Entschädigungssumme amerikanischer Dieselkunden, die ihr manipuliertes Fahrzeug zurückgaben lag demnach bei etwa 21.500,00 US Dollar. US Kunden, die sich für eine Umrüstung betroffener Dieselfahrzeuge statt Rückgabe entschieden, erhielten zusätzlich durchschnittlich ca. 6.000,00 US Dollar. VW hat auf diesem Wege offenbar schon rund 82,5 % aller manipulierten Dieselfahrzeuge von den amerikanischen Straßen geholt. Die von Volkswagen gezahlten Entschädigungen sollen sich dort demnach auf etwa 7.4 Milliarden US Dollar belaufen.

 

Deutsche Kunden müssen für Ihr Recht kämpfen und klagen

Ganz anders verfährt Volkswagen dagegen mit den deutschen Geschädigten im Abgasskandal. Während die amerikanischen Kunden mit sattem Schadensersatz im vier- oder gar fünfstelligen Bereich entschädigt werden, werden treue deutsche Kunden dagegen mit einem billigen "Softwareupdate" im Kostenbereich um 100 EUR abgespeist. Volkswagen setzt bei der Entschädigung betroffener Dieselkunden offenbar ganz auf den Slogan von US Präsident Donald Trump: "America first!"

Wer nichts unternimmt verliert und zwar auch die Betriebserlaubnis

Wer dagegen in Deutschland sein Fahrzeug zurück geben möchte, muss sein Recht selbst in die Hand nehmen und gegen die Volkswagen AG klagen. Anderenfalls drohen massive weitere Schäden. VW-Diesel-Fahrer, die aufgrund verlorenem Vertrauen oder aus Angst vor den negativen Auswirkungen des von Volkswagen bereitgestellten Softwareupdates die Einspielung bislang aus guten Gründen verweigert haben, droht künftig die Betriebsuntersagung durch die Zulassungsstelle. Das Fahrzeug kann dann still gelegt werden. Auch Prüfer verweigern dann im Wege der Hauptuntersuchung die Erteilung der „TÜV-Plakette".

Entscheidungen des Budesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018

Dieselfahrverbot Restwert

Die Leipziger Richter urteilten, dass Dieselfahrer künftig zumindest mit lokalen Fahrverboten in besonders schadstoffbelasteten Städten rechnen müssen.

Das trifft auf die große Mehrheit der bundesdeutschen Großstädte zu. So wurden die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg durch die obersten Verwaltungsrichter verpflichtet, Maßnahmen zur Beschränkung von Dieselfahrzeugen zur Einhaltung der Stickstoffwerte zu prüfen. Beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge seien rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen.

 

Die zulässigen Grenzwerte zur Stickoxidbelastung (NOx-Belastung) in den Städten belaufen sich auf 40 Mikrogramm pro Kubikmeter auf ein Jahresmittel des gesamten Kalenderjahres. Dieser Wert wurde in 2016 und 2017 in unter anderem in folgenden Städten deutlich überschritten:

  • Wuppertal

  • Solingen

  • Düsseldorf

  • Hagen

  • Dortmund

  • Essen

  • Köln

  • Leverkusen

  • Gelsenkirchen

  • Oberhausen

  • und viele mehr

Hier drohen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und nach Vorgaben der EU fortan Dieselfahrverbote

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