Vermieter | Mieter | Verwalter

Komplexe mietrechtliche Gestaltungen bieten immer wieder Raum für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermieter. Ausgangspunkt hierfür ist die meist grundverschiedene Interessenlage der Mietvertragsparteien. Der Vermieter möchte mit seiner Wohnung, dem Haus, bzw. den Geschäftsräumen, möglichst hohe Mieteinnahmen erzielen und die Kosten weitmöglichst auf den Mieter übertragen. Der Mieter hingegen möchte mit einem möglichst geringen Kostenaufwand eine einwandfreie Wohnung, in welcher er sich wohlfühlen kann.

Die Rechte und Pflichten beider Mietvertragsparteien ergeben sich zunächst aus dem Mietvertrag. Doch nicht alles was im Mietvertrag vereinbart wurde, hat auch vor den Gerichten Bestand. Hier ist für den rechtlichen Laien häufig nicht ohne weiteres erkennbar, welche Rechte und Verpflichtungen im Einzelnen bestehen und welche nicht. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung ihren Teil dazu beiträgt, die ohnehin komplexen Regelungen ohne fachkundige Hilfe fast nicht mehr überschaubar zu machen. Daher ist in vielen Fällen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich.

Den Gang zum Rechtsanwalt scheuen jedoch viele Mieter und Vermieter. Schließlich muss und will man ja in der Regel noch längerfristig miteinander auskommen und möchte das Verhältnis zum Mieter/Vermieter nicht auf's Spiel setzen. Dabei ist diese Sorge meiner Ansicht nach unbegründet. Ein Rechtsanwalt kann kompetent die Rechtslage vorab klären und die Beteiligten vor falschen, voreiligen Schritten schützen. Häufig geht das Verhältnis der Mietvertragsparteien viel mehr dadurch in die Brüche, dass eine Partei vorschnell und ohne sich der Rechtslage zu vergewissern einseitig zum Nachteil der anderen Partei handelt. Bei der anderen Mietvertragspartei kann dadurch schnell der Eindruck entstehen, sie solle benachteiligt werden. Ärgert sich diese Partei dann über die unberechtigte Maßnahme des Mieters/Vermieters und ergibt eine rechtliche Überprüfung, dass diese Maßnahme zu Unrecht erfolgte, ist das Tischtuch häufig schon zerschnitten.

Ein solch nachteiliger Eindruck kann sehr schnell entstehen, zum Beispiel: bei unrichtigen Betriebskostenabrechnungen (Nebenkostenabrechnungen), der Vornahme von Mietminderungen, Mieterhöhungen usw.

Natürlich gibt es auch Fälle, in denen es auf ein weiteres gutes Verhältnis der Mietvertragsparteien nicht mehr ankommt. So zum Beispiel im Fall der unbegründeten Nichtzahlung der Miete. Dann kommt zumeist nur noch die Kündigung des Mietvertrags in Betracht. Damit Ihnen hierbei keine Fehler unterlaufen und Sie die entsprechenden Fristen einhalten, sollten Sie sich vor jedem Schritt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anderenfalls können Ihnen im Fall einer unberechtigten Kündigung schnell hohe Kosten entstehen. Der Rechtsanwalt kann Sie auch hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer fristlosen Kündigung beraten. 

Oftmals ergeben sich Streitfälle aber auch erst nach Kündigung und Auszug, wenn beispielsweise darum gestritten wird, ob und inwiefern  der Mieter bei Auszug Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchführen muss und wann die Kaution zurückzuzahlen ist. Hierzu sollten Sie unabhängig der mietvertraglichen Regelungen unbedingt die Rechtsprechung des BGH befolgen.

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