Bau- und Werkvertragsrecht

Egal ob Sie einen Handwerker damit beauftragt haben, an Ihrem Haus etwas zu reparieren, ob Sie bauliche Veränderungen durchführen lassen, oder ganz neu bauen. Streit ist oftmals vorprogrammiert. Zum einen entstehen häufig Streitigkeiten darüber, welche Vergütung für die Herstellung des Werkes geschuldet wird. Andererseits ist der Besteller des Werkes oftmals mit der Bauausführung durch die Handwerker, Bauunternehmer oder Architekten nicht einverstanden, weil das Werk seiner Ansicht nach mangelhaft ist.
 
Da hierbei regelmäßig hohe Beträge auf dem Spiel stehen, ist ein Rechtstreit häufig unausweichlich, wenngleich auch dieser selbst mit hohen Kosten verbunden sein kann. Denn in der Regel kommt man in einem solchen Verfahren nicht ohne Rechtsanwalt und Sachverständigen aus. 
 
 
 
Für Laien sind die komplizierten Zusammenhänge im Baurecht meist nicht zu überblicken. Richten sich Ihre Rechte allein nach dem BGB oder haben im Rahmen des Bauvorhabens die VOB/B vereinbart? Ist eine Abnahme erfolgt? Besteht ein Anspruch auf Neuerstellung oder nur auf Nachbesserung? Kann der Preis gemindert werden oder sollten/können Sie gar vom Vertrag zurücktreten? Stehen Ihnen darüber hinaus Schadensersatzansprüche zu?  Wie lange können Sie überhaupt Mängel (Fehler) geltend machen? Wer muss was beweisen? All diese Fragen stellen sich, wenn irgendetwas schief gelaufen ist.
 
Das selbständige Beweisverfahren:
Hat der Besteller das Werk abgenommen und möchte Mängel geltend machen, dann muss er das Vorliegen eines Mangels beweisen. Da Parteigutachten für das Gericht nicht bindend sind, sollte man frühzeitig in Erwägung ziehen die Mängel in einem sogenannten "selbständigen Beweisverfahren" (früher: Beweissicherungsverfahren) durch einen vom Gericht bestellten objektiven Gutachter feststellen zu lassen. Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren. Die Tatsachenfeststellungen des Sachverständigen werden vom Gericht in der Regel als wahr unterstellt. Das Verfahren dient einerseits der Beweissicherung, andererseits kann es insbesondere bei der Beteiligung mehrerer Handwerker/Bauunternehmer Klärung der Fragen ergeben, wer den Mangel zu vertreten hat, wie er fachgerecht behoben werden kann und mit welchen Kosten im Rahmen der Fehlerbehebung zu rechnen ist. Die Ausführungen des Sachverständigen bilden die Grundlage für ein sich etwa anschließendes Hauptsacheverfahren, oder was häufig vorkommt, die Vergleichsgrundlage.
 
Bei dem selbständigen Beweisverfahren handelt es sich gegenüber einer Baurechtsstreitigkeit um ein schnelles, kostengünstigeres Verfahren. Statt der normalerweise anfallenden 3 Gerichtsgebühren, kostet das Beweisverfahren nur 1 Gerichtsgebühr. Ihr Rechtsanwalt berät Sie gerne.
 
Streitigkeiten über die vereinbarte Vergütung:
Immer wieder kommt es vor, dass sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer nach Ausführung des Auftrages um die Höhe des vereinbarten Werklohns streiten. Meist ist das der Fall, wenn es keinen schriftlichen Bau-/Werkvertrag gibt, der diese Frage regelt. Hier ist es wichtig Zeugen für diese oder jene Vereinbarung nennen zu können und es sind auch äußere Umstände entscheidend. Hat bspw. ein Kostenvoranschlag vorgelegen auf dessen Basis sich Auftragnehmer und Auftraggeber geeinigt haben? Diese und weitere Fragen gilt es dann zu beantworten. 
 
 
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